
BEDINGUNGEN
Der Stiftungszweck setzt voraus, dass die finanziellen Verhältnisse der Mieterinnen bestimmte Limiten des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens nicht überschreiten (ÜBER UNS).
Die Limiten werden wie folgt festgelegt:
Maximales steuerbares Einkommen pro Jahr:
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Mieterin ohne Kind CHF 55'000.-
-
Mieterin mit Kind/ern CHF 70'000.-
Das steuerbare Einkommen versteht sich inklusive Unterhaltsbeiträge und Kinderzulagen bis zur Volljährigkeit resp. bis zum Abschluss der Erstausbildung der Kinder.
Maximales steuerbares Vermögen pro Jahr:
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CHF 250'000.-
Die 2. Säule und die daraus resultierenden Ersparnisse werden nicht als Vermögen gerechnet.
Die Siedlung am Imfeldsteig umfasst Zwei- und Dreizimmerwohnungen. Die Dreizimmerwohnungen sind Frauen mit Kind/Kindern vorenthalten.
Die Wohnungen werden ausschliesslich an ledige, verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Frauen vermietet, auch an solche mit minderjährigen oder in der Berufsausbildung stehenden Kindern.
BEWERBUNG
Die Stiftung Imfeldsteig führt keine Warteliste. Über freie Wohnungen wird auf der Website informiert. Vollständige Bewerbungen hierfür werden ausschliesslich per E-Mail entgegengenommen:
Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt:
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Vollständig (!) ausgefülltes Anmeldeformular
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Definitive Steuerrechnung (aktuell)
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Betreibungsregisterauszug (aktuell)
Bitte stellen Sie die vollständigen Unterlagen digital zusammen und senden Sie diese bei Interesse an der ausgeschriebenen Wohnung an folgende Adresse:
KONTAKT
wohnstiftungimfeldsteig@gmail.com
Bitte verzichten Sie auf telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme.