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BEDINGUNGEN

Der Stiftungszweck setzt voraus, dass die finanziellen Verhältnisse der Mieterinnen bestimmte Limiten des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens nicht überschreiten (ÜBER UNS).

Die Limiten werden wie folgt festgelegt:

 

Maximales steuerbares Einkommen pro Jahr:

  • Mieterin ohne Kind CHF 55'000.-

  • Mieterin mit Kind/ern CHF 70'000.-

Das steuerbare Einkommen versteht sich inklusive Unterhaltsbeiträge und Kinderzulagen bis zur Volljährigkeit resp. bis zum Abschluss der Erstausbildung der Kinder.

 

Maximales steuerbares Vermögen pro Jahr:

  • CHF 250'000.-

Die 2. Säule und die daraus resultierenden Ersparnisse werden nicht als Vermögen gerechnet.

Die Siedlung am Imfeldsteig umfasst Zwei- und Dreizimmerwohnungen. Die Dreizimmerwohnungen sind Frauen mit Kind/Kindern vorenthalten.

Die Wohnungen werden ausschliesslich an ledige, verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Frauen vermietet, auch an solche mit minderjährigen oder in der Berufsausbildung stehenden Kindern.

BEWERBUNG

Die Stiftung Imfeldsteig führt eine Warteliste für frei werdende Wohnungen.  Vollständige Bewerbungen hierfür werden ausschliesslich per E-Mail entgegengenommen. Bitte verzichten Sie auf telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme. Vollständige Bewerbungen bleiben 6 Monate gültig. Nach Ablauf der 6 Monate muss die Bewerbung bei anhaltendem Interesse erneut per E-Mail geschickt werden. Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.  Vollständige Bewerbungen umfassen:

  • Vollständig (!) ausgefülltes Anmeldeformular

  • Definitive Steuerrechnung (aktuell)

  • Betreibungsregisterauszug (aktuell)

Bitte stellen Sie die vollständigen Unterlagen digital zusammen und senden Sie diese bei Interesse an einer Wohnung in der Wohnstiftung Imfeldsteig für alleinstehende Frauen an folgende Adresse:

wohnstiftungimfeldsteig@gmail.com

Bei einer freiwerdenden Wohnung, die auf Ihr Profil passt, werden Sie von uns kontaktiert.

KONTAKT

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